Das ‚Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten‘ (ZKDSG), das der Bundestag am 1. Februar in dritter Lesung verabschiedet hat, ist im BGBl. Nr. 19 vom 22. März 2002 veröffentlicht worden und am 23. März in Kraft getreten (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/BGBl102019s1090.pdf). Das Gesetz stellt die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von „Umgehungsvorrichtungen“ für Zugangskontrolleinrichtungen unter Strafe.