Am 17. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 13 K 1419/23) entschieden, dass das Bundespresseamt die Facebook‑Fanpage der Bundesregierung weiterhin betreiben darf und hob damit die im Februar 2023 durch den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber ausgesprochene Untersagung auf. Zentrale datenschutzrechtliche Frage war, ob das Bundespresseamt gemeinsam mit Meta für das Setzen von Cookies verantwortlich ist und die Einwilligung der Nutzer aktiv einholen müsste. Das Gericht verneinte
