Der BGH hat in seiner Leitsatz-Entscheidung vom 20.07.06 Aktenzeichen I ZR 228/03 eine lang umstrittene Frage zur Anbieterkennzeichnung bei Internetauftritten beantwortet. Danach kann eine Anbieterkennzeichnung, die über zwei Links z. B. „Kontakt“ oder „Impressum“ erreichbar ist, den Anforderungen an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S.v. §6 TDG und § 10 II MDSTv entsprechen. Es ist weiter nicht erforderlich die
Die Rechtsanwälte Dr. Leibold & Schmid haben eine neue Informationsseite zum Thema Arbeitsrecht gestartet. Neben aktuellen Beiträgen, die 14-tägig aktualisiert werden, umfasst das Angebot einen Glossar mit über 100 Stichwörtern zu Arbeitsrecht wie beispielsweise Kündigungsschutz oder Zurückbehaltungsrecht. Aktuelle Beiträge sowie Stichwörter können über eine Volltextsuche abgerufen werden. Related Links http://www.arbeitsrecht-informationen.de
Nachdem kürzlich das Bundeskabinett mit dem Beschluss eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität einen ersten Schritt in die Umsetzung des Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht vorgenommen hat (siehe Nachricht vom 22.09.). Hat nun auch die USA die Cybercrime Convention des Europarates ratifiziert und wird ab Januar 2007 in Kraft treten. Die Convention ermöglicht u.a. die internationale Zusammenarbeit der Behörden
Patentstorm ist eine US-amerikanische Informationsplattform, die US-Patente ab dem Jahr 1990 kostenlos in einer Datenbank zur Verfügung stellt. Betreiber des Internetangebots ist ein verbundenes Unternehmen der Firma Media Storm, einem Wiederverkäufer von Reports aus dem Pentagon. Erklärtes Ziel ist es, amtliche Informationen besser zugänglich zu machen. Die Patente lassen sich in einer Datenbank im Volltext abrufen. Recherchierbar sind die Patente
Der Chaos Computer Club (CCC) hat Wahlcomputer der Firma Nedap, die bei politischen Wahlen in den Niederlanden und Frankreich, aber auch in Deutschland schon eingesetzt wurden, auf ihre Sicherheitslücken untersucht. Die Experten des CCC kamen in ihrer Analyse u.a. zu der Auffassung, dass die Wahlcomputer keinen Schutz gegen die Manipulation von Stimmabgaben bieten, die Software leicht zu manipulieren sei und
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall über die postmortalen Persönlichkeitsrechte bei der Verwendung des Namens innerhalb eines Domainnamens zu entscheiden. Die Beklagten hatten den Namen des Schauspielers Klaus Kinski benutzt, um unter der Domain „kinski-klaus.de“ für eine Ausstellung über den gleichnamigen Künstler zu werben. Die Erben mahnten den Angeklagten ab und verlangten Schadensersatz in Höhe der Abmahnkosten. Nach der Auffassung
Welche Relevanz die Optimierung von IT-Prozessen auch in der öffentlichen Verwaltung gewonnen hat, zeigt der neue Informationsbereich zum Thema ITIL (IT Infrastructure Library) auf den Seiten der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationsrecht in der Bundesverwaltung (KBSt). Neben allgemeinen Informationen zum Thema und Veranstaltungshinweisen hat die KBSt zwei Studien zu Standards in IT-Prozessen und zur Informationssicherheit publiziert. ITIL ist
Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) ist eine Teilorganisation mit dem Ziel, Rechte an geistigem Eigentum weltweit zu schützen. Mit dem Relaunch des Internetauftritts im August diesen Jahres hat die WIPO ihr Angebot um die Rubrik des Overview of WIPO Panel Views in ausgewählten Fragen zu Schiedsgerichtsentscheidungen des Arbitration and Mediation Center erweitert. Mit den Uniform Domain Name Dispute Resolution
Die internationale Handelskammer ICC, die branchenübergreifende Vertretung der Weltwirtschaft, hat jetzt die 8. Neu-Auflage des Marketing- und Werbekodex seit 1937 herausgegeben. Der neue Kodex wurde um den Bereich Marketingaktivitäten erweitert und möchte damit vor allem der rasanten Entwicklung der neuen Medien Rechnung tragen. So enthält die 52-seitige Neu-Auflage beispielsweise Richtlinien zu Internet-, SMS- und Telefonmarketing. Abrufbar ist der Kodex bisher
Die zentrale Vergabestelle von Internet-Namen und -Adressen ICANN hat eine neue Vereinbarung mit dem US-amerikanischen Handelsministerium (Departement of Commerce) unterzeichnet, die ihr zukünftig mehr Autonomie gegenüber der US-Regierung zusichert. Die neuen Regelungen sehen u.a. vor, dass die ICANN ihre Arbeitsweise und die Themen von ihr selbst und ihrer Gemeinschaft bestimmt werden. Zudem entfällt der Halbjahresbericht an die US-Regierung. Die Vereinbarung