Versteckte Preisangaben auf Websites die unterhalb eines Anmeldebuttons angebracht sind oder sich erst versteckt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden, können als Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste. Dies urteilte das Amtsgericht München, das einen Fall zu entscheiden hatte, bei dem die Klägerin auf ihrer
Faksimile des deutschen Reichsgesetzblattes werden seit dem 20. Februar 2007 bei ALEX, dem Onlinearchiv für historische Rechts- und Gesetzestexte der Österreichischen Nationalbibliothek, bereitgestellt. Abrufbar sind die Teile I und II der Jahrgänge 1922 bis 1944. Related Links http://alex.onb.ac.at/gesetze_drab_fs.htm
Nach der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuregelung zu Glücksspielen (Seite 46317 der Disposiciones Generales vom 28.12.2006, S. 92 des PDF-Dokuments) gilt nun, dass bei der Verbreitung, dem Handel, dem Besitz oder der Produktion von beliebigen digitalen Hilfsmitteln, welche die Durchführung von nicht konzessionierten Glücksspielen unterstützen, der Tatbestand des Schmuggels („delito de contrabando“) im Sinne von Artikel 1.7 und 2.1
Mal mehr mal weniger ernstgemeinte Themen rund um die 5. Jahreszeit bietet die Seite karnevalsrecht.de an. Beispielsweise wird der Frage nachgegangen, ob man an Karneval arbeiten müsse. Auch über Haftungsfragen kann man sich hier informieren. Zudem wird auf Urteile verschiedener Gerichte verwiesen, die sich mit den saisonalen Problemen der jecken Zeit beschäftigen mussten. So zum Beispiel mit dem Fall eines
Allen Narren und Närrinnen wünschen wir eine fröhliche Karnevalszeit.
Eine Verordnung zur Ergänzung des Post- und Telekommunikationsgesetzes hat der französische Wirtschaftsminister erlassen. Die Verordnung sieht eine Neuordnung des Registrybetriebes vor. Unter anderem soll die Vergabe der französischen Länderregistries nun durch das Wirtschaftsministerium erfolgen. Zudem soll die Verwaltung der fr-Domain, die vorher durch die AFNIC durchgeführt wurde, sowie der Domains der Überseedépartements, europaweit neu ausgeschrieben werden. Die Bewerber müssen jedoch
Im Rechtsstreit zwischen Google News Belgien und Copiepresse hat ein Brüsseler Gericht erneut zu Gunsten des Verlegerverbandes entschieden. Die Urheberrechte der Autoren müssten gewahrt werden und somit verstößt die Auflistung von Überschriften und Textauszügen bei Google News ohne vorherige Zustimmung gegen belgisches Urheberrecht. Demnach muss Google News erst eine Genehmigung einholen, bevor Textteile der betreffenden Autoren veröffentlicht werden. Zudem wurde
Das Portal Liechtenstein stellt auf seiner Seite umfangreiche Informationen rund um den 160 km² großen Staat zur Verfügung. Die Themen decken sowohl wirtschaftliche, als auch soziale Punkte ab. So stehen beispielsweise Informationen über das Fürstenhaus, die Bildung, aber auch über den Tourismus und das Leben in Liechtenstein bereit. Unter der Kategorie Staat finden sich Details zum Staatsaufbau, dem Wahlsystem, dem
Ein weiterer Newsletter des IPR-Helpdesk mit Beiträgen rund um das „Geistige Eigentum“ ist erschienen. Der IPR-Helpdesk bietet Informationen zum Thema Patent- und Urheberrecht an. Auf der Website stehen aktuelle Nachrichten zu diesen Themen zur Verfügung. Zudem wird diesbezüglich auch auf internationale Veranstaltungen hingewiesen. Weiterhin sind beispielsweise Dokumente zur Kategorie Geschmacksmuster, zu Erfindungen sowie der Informationsgesellschaft abrufbar. Die Informationen umfassen Leitfäden,
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat beschlossen, dass verdeckte Online-Durchsuchungen von Festplatten unzulässig sind, da es an der erforderlichen formell-gesetzlichen Befugnisnorm fehlt. Bereits im November 2006 hatte ein BGH-Ermittlungsrichter das heimliche Durchsuchen von Computerdaten für unzulässig erklärt. Der Generalbundesanwalt hatte daraufhin jedoch Beschwerde eingelegt. Mit dem neuen Entschluss sind heimliche Durchsuchungen von Festplatten eines Verdächtigen mit Hilfe eines Trojaners, von