Informations- und Medienrechtliches Kolloquium

Am 27. November um 18.00 Uhr (c.t.) findet der nächste Vortrag im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken statt. Thema wird dieses Mal "die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben und gesellschaftlicher Akzeptanz" sein. Vortragender ist Dr. Hermann Eicher , Justitiar des Südwestrundfunks. Der Vortrag findet im Gebäude B4 1 Raum 0.07 der Universität des Saarlandes statt.

Fakultätskarrieretag

Am Mittwoch, den 19. November stellen sich in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr mehr als 30 Unternehmen mit Informationsständen und in Vorträgen im Gebäude B4 1 vor. Der Fakultätskarrieretag gibt den Studenten der Fachrichtungen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie Wirtschaftsinformatik die Möglichkeit zur Information und zur ersten Kontaktaufnahme mit den einzelnen Unternehmen. Dabei kann man sich etwa über Praktika,

BGH: Hohes Pfand für SIM-Karte ist rechtswidrig

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Vertragsklauseln, die einem Verbraucher für eine SIM-Karte ein Pfand in Höhe von 29,65€ aufnötigen, eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellen und deshalb einer AGB-Kontrolle nicht standhalten. Dies führt nach § 307 I BGB zur Unwirksamkeit der Klausel. Ein ähnliches Urteil gegen einen anderen Mobilfunkanbieter hatte bereits Mitte diesen Jahres das LG

EFF nimmt Messenger unter die Lupe

Die amerikanische Bürgerrechtsgruppe ELECTRONIC FRONTIER FOUNDATION (EFF) hat 39 Messenger-Programme auf ihre Sicherheitseigenschaften überprüft.  Welches Programm man nach dem aktuellen Stand der Technik am besten benutzen sollte, wenn man Wert auf die Sicherheit seiner Kommunikation legt, hat die EEF  dabei in einer übersichtlichen Liste dargestellt. In der Liste finden sich auch ebenso wie beliebte und bekannte Produkte wie Skype, WhatApp

Versäumnisurteil gegen Facebook bestätigt

Das Landgericht Berlin hat ein im September 2013 ergangenes Versäumnisurteil gegen Facebook bestätigt. Das Gericht stützt mit dem Urteil die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): Nutzer werden in Facebooks App-Zentrum nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert. Die Einwilligung erfolgt nicht bewusst und ist damit rechtswidrig. Quelle: http://www.vzbv.de/14048.htm Urteil im Volltext: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/facbook_app_zentrum-urteil-lg_berlin-2014-10-28.pdf Hinweis: Das Urteil ist wohl noch

Link der Woche: bundestag-digital.de

Bei der Website www.bundestag-digital.de handelt es sich um einen Blog, der die Arbeit an der Digitalen Agenda des Bundestags beobachtet. Im Vordergrund der Betrachtung steht hierbei die Digitalpolitik der Großen Koalition sowie die Arbeit des Bundestagsausschusses "Digitale Agenda". Betrieben wird das Blog von der Redaktion „politik-digital.de“ und ihrem Trägerverein „politik-digital e.V.“ Auf der Seite finden sich Materialien zu Themen wie

Ringvorlesung Informatik: „DIGITAL – Wie Informatik unseren Alltag verändert“

Die Universität des Saarlandes bietet in diesem Wintersemester eine Reihe öffentlicher Ringvorlesungen an, die sich an ein breites Publikum wenden. Sie beleuchten ganz unterschiedliche Wissensgebiete. Unter anderem geht es montags um die Rolle der Informatik im Alltag und donnerstags um das Kino des Jim Jarmusch. Die Ringvorlesungen werden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern veranstaltet – beispielsweise mit der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Beschlagnahmte Bitcoins sollen in Australien versteigert werden

Die australischen Behörden haben insgesamt 24.500 Bitcoins (Wert: ca. 6,4 Millionen Euro) von einem 32-jährigen beschlagnahmt, der damit Drogenhandel betrieben haben soll. Das Geld wurde bei der Verhaftung des mittlerweile verurteilten Dealers im Jahr 2012 beschlagnahmt und soll nach Ablauf der Einspruchsfrist Ende November öffentlich versteigert werden. Laut des jährlichen Berichts des Office of Public Prosecutions Victoria war dies die

Streitigkeiten um die Marke „iPhone“

Laut der indischen Zeitung "Times of India" versuche eine weitgehend unbekannte indische Firma "iVoice Enterprise" Apple die Marke "iPhone" streitig zu machen. Sie habe bereits im Mai 2007 einen Antrag auf die Marke "iFon" gestellt, die sprachlich so nah an "iPhone" sei, dass diese gestrichen werden müsse. Auch 2010 gab es einen entsprechenden Einspruch beim Markenamt. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Indische-Firma-will-Apple-die-Marke-iPhone-streitig-machen-2441286.html

Fingerabdrücke vom Auskunftsverweigerungsrecht nicht geschützt

In den USA wurde nun erstmals ein Gericht, das Bezirksgericht Virginia Beach, über den Umgang mit per Fingerabdruck geschützten Smartphones entschieden. Danach gelte das Auskunftsverweigerungsrecht nur für Kenntnisse und Wissen, aber nicht für physische Objekte (z.B.: Handschriftproben, DNA-Profile). Damit sei der Fingerabdruck im Gegensatz zu Passwörtern nicht geschützt. Aufgrund dieser Entscheidung kann von Verdächtigen verlangt werden, ein Smartphone, das mittels