Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 beschäftigt sich mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Insbesondere werden in dieser Verwaltungsvorschrift Fragen der Datensicherheit, der elektronischen Aufbewahrung und des Zugriffs auf solche elektronischen Dokumente geregelt.
Quelle: bundesfinanzministerium.de