Das Landgericht Hamburg hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 416 HKO 159/14) entschieden, dass die Firma Eyeo GmbH mit ihrem Acceptable Ads Modell nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Geklagt hatten Zeit Online und das Handelsblatt, weil sie durch Ablock Plus ihre werbefinanzierten Onlineangebote wettbewerbswidrig behindert sahen. Das Gericht sah dies anders und ging davon aus, dass Eyeo lediglich
Aus einem aktuellen Urteil des BGH (Az. I ZR 69/11) ergibt, dass Bibliotheken ohne Erlaubnis der Verlage Bücher einscannen und an digitalen Leseplätzen zur Verfügung stellen dürfen. Den Bibliotheken ist es ferner erlaubt die digitalisierten Bücher zum Ausdrucken und zum Herunterladen bereit zu stellen. Den Grund dafür sieht der BGH darin, dass dies „in vielen Fällen als Vervielfältigung zum privaten
Das OLG Hamburg hat in einem noch nicht veröffentlichten Urteil (Az. 10 U 5/11). entschieden, dass Online-Händler den Weiterverkauf von E-Books vertraglich verbieten dürfen. Hintergrund war eine Klage der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen eine entsprechende Klausel in den AGB eines Online-Händlers. Es ist bereits das dritte Mal, dass der VZBV mit einer entsprechenden Klage gescheitert ist. Urteil im Volltext: Noch
Bereits am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas die Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgestellt. Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, wie das Dokument offiziell heißt, ist unter folgender URL im Volltext abrufbar: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile Während Bundesinnenminister Thomas de Maiziere das Projekt anlässlich des Bundeskongresses der Deutschen Polizeigewerkschaft erneut verteidigt hat, hat die Bundesbeauftragte für
Twitter gab eine Erklärung heraus, dass für Twitter-Nutzer, die außerhalb der USA leben ab dem 18.Mai 2015 die irischen Datenschutzstandards gelten. Desweitern werden die Dienste für diese Kunden von der Twitter International Company, deren Sitz in Dublin liegt, übernommen. Offiziell heißt es: "Wenn Du außerhalb der USA lebst, werden Dir unsere Dienste nun von Twitter International Company, unserem Unternehmen
Telemedicus ist ein juristisches Internetprojekt zu allen Rechtsfragen der Informationsgesellschaft. Uns interessieren das Informations- und Medienrecht, aber auch die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Fragen im Hintergrund. Für Telemedicus schreiben Wissenschaftler und Praktiker, Studenten genauso wie Professoren. Telemedicus ist ein Non-Profit-Projekt. Es wird getragen und herausgegeben vom Telemedicus e.V. Der Verein fördert satzungsgemäß den freien Austausch von Wissen über Rechtsfragen der
Medienecho: Prof. Dr. Mansdörfer im Aktuellen Bericht des SR Im Beitrag des Aktuellen Berichtes nimmt Prof. Dr. Mansdörfer Stellung zu einer möglichen Strafbarkeit bei der weiteren Verwendung der in der Stadt St. Ingbert vom ehemaligen Bürgermeister illegal eingeworbenen Spendengelder. Den Link zum Beitrag im Aktuellen Bericht in der Mediathek des SR finden Sie hier: http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?seite=7&id=32008&startvid=2 Quelle: http://www.uni-saarland.de/nc/campus/fakultaeten/fakultaeten/rewi/aktuelles/nachricht/nr/12412.html
Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer verleiht Preis für herausragende Lehre an Hochschulen „Besondere Leistungen müssen auch besonders gewürdigt werden“. Mit diesen Worten hat Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer in einem Festakt in der Staatskanzlei den diesjährigen Landespreis Hochschullehre an herausragende Lehrpersonen an den Hochschulen des Saarlandes verliehen. „Dieser Preis drückt die Anerkennung von Politik und Gesellschaft für besondere wissenschaftliche Projekte aus“, erklärte die Ministerpräsidentin.
Die Entscheidung, auf die captain-huk.de hinweist, befasst sich mit den Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen. Ein (durch das Gericht beauftragter) Sachverständiger kann bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit ebenso abgelehnt werden wie ein Richter (§ 406 I ZPO iVm § 42 ZPO). Nach der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 W 86/14) soll sich kein Misstrauen gegen die
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich gegen eine stärkere Haftung von Internetprovidern für rechtswidrige Inhalte aus, die über ihre Netze verbreitet werden. „Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine gesetzliche Neuregelung der Providerhaftung ist von seinem Ansatz her verfehlt“, sagt Lenz Queckenstedt, Teamleiter Digitales und Medien beim vzbv. Stattdessen müsse der Gesetzgeber endlich klarstellen, dass eine Haftungsfreistellung auch für Verbraucher