Nachdem die Bundesregierung die Ermächtung für eine Strafverfolgung nach § 103 StGB gegen Jan Böhmermann wegen eines „Schmähgedichts“ über den türkischen Premier Erdogan erteilt hat, haben wir die Statements einiger Juristen zusammen gestellt: Interview mit Tobias Gostomzyk (Professor für Medienrecht an der TU Dortmund) in der Welt Christian Solmecke in einem Podcast zum Thema „Strafanzeige gegen Jan Böhmermann wegen des
