Juristisches zum Fall Böhmermann

Nachdem die Bundesregierung die Ermächtung für eine Strafverfolgung nach § 103 StGB gegen Jan Böhmermann wegen eines „Schmähgedichts“ über den türkischen Premier Erdogan erteilt hat, haben wir die Statements einiger Juristen zusammen gestellt:

Neben den materiell-rechtlichen Fragen, stellt sich auch die Frage, ob eine Strafanzeige durch Erdogan hier taktisch gewesen ist oder, ob damit nicht vielmehr ein Streisand-Effekt erzeugt wurde.