Nachdem die Bundesregierung die Ermächtung für eine Strafverfolgung nach § 103 StGB gegen Jan Böhmermann wegen eines „Schmähgedichts“ über den türkischen Premier Erdogan erteilt hat, haben wir die Statements einiger Juristen zusammen gestellt:
- Interview mit Tobias Gostomzyk (Professor für Medienrecht an der TU Dortmund) in der Welt
- Christian Solmecke in einem Podcast zum Thema „Strafanzeige gegen Jan Böhmermann wegen des Erdogan Gedichtes. Was ist da juristisch dran?“ auf youtube
- PD Dr. Alexander Thiele, Akademischer Rat a.Z. an der Uni Göttingen in der Zeit
- ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl für heute.de
- Marc-Oliver Srocke, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht im Spiegel
Neben den materiell-rechtlichen Fragen, stellt sich auch die Frage, ob eine Strafanzeige durch Erdogan hier taktisch gewesen ist oder, ob damit nicht vielmehr ein Streisand-Effekt erzeugt wurde.