Seit der EuGH am 13. Mai 2014 gegen Google urteilte und das sog. "Recht auf Vergessen" begründete, hat Google bisher 1.234.092 Einträge der Suchmaschine gelöscht. Das entspricht einer Löschquote von 58 %. Rund 60.000 stammten dabei aus Deutschland und bezogen sich auf 220.589 Einträge Google löscht die Suchergebnisse nur auf europäischen Seiten. Auf google.com und allen außereuropäischen Versionen von Google
Auf dem IT-Gipfel in der letzten Woche in Berlin wurden eine große Menge von Themen besprochen, die für das Juristische Internetprojekt von Rlevanz sind. Daher hat die Redaktion die wichtigsten Nachrichten hier gesammelt: Dobrint fordert Ende der "Datensparsamkeit" Bundesverkehrsminister Alexander Dobrint hat im Rahmen des IT-Gipfel für ein Ende der Datensparsamkeit geowrben. Es müss ein "Datenreichtum" herrschen um Unternehmen die
Unter onlinecensorship.org hat die EFF in Zusammenarbeit mit Visualizing Impact ein Portal gegründet, bei dem Nutzer gelöschte Inhalte auf Social-Media Seiten melden können. Ziel ist es die Löschpraxis der letztlich privat wirtschafltichen Unternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Saarbrücker IT-Sicherheitsforscher des Kompetenzzentrums für IT-Sicherheit CISPA (Center for IT-Security, Privacy and Accountability) der Universität des Saarlandes erhalten eine Förderung von voraussichtlich 8,4 Mio € für ein auf 4 Jahre angelegtes Sonderforschungsbereich. Ziel ist es, zu ermitteln, welche Konsequenzen das Handeln des einzelnen Nutzers im Internet hat. Zudem sollen Methoden zum besseren Schutz der Privatsphäre, auch ohne technische Kenntnisse,
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bei ihrer Rede auf dem Nationalen IT-Gipfel am 19.11.2015 verkündet, dass der nächste IT-Gipfel der Bundesregierung im Herbst 2016 erstmals im Saarland stattfinden wird. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer wertet dies als herausragenden Erfolg und große Anerkennung für das Saarland als Wissenschafts- und Informatikstandort. Meldung auf der Seite der Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin
Die Bundesnetzagentur will der Telekom den umstrittenen Internetausbau im Nahbereich ("letzte Meile") mit Hilfe des Vectorings grundsätzlich gestatten. Allerdings soll den Wettbewerbern die Möglichkeit gegeben werden, ihrerseits die Hauptverteiler an Stelle von Telekom auszubauen, wenn sie im betreffendem Gebiet bereits stärker mit dem VDSL-Ausbau vertreten sind. Meldung bei heise Millteilung der Bundesnetzagentur
Mit Urteil vom 16.12.2014 (Az, VII R 52/12) hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass das Recht des Betriebsprüfers Steuerdaten auf einem maschinell verwertbaren Datenträger sich nur auf den Zugriff innerhalb der Diensträume des Unternehmens bzw. der Finanzverwaltung erstreckt. Darüberhinaus ist die Speicherung der Daten nur solange zulässig bis das Besteuerungsverfahren endgültig abgeschlossen ist. Urteil im Volltext auf der Seite des
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 03.11.2015 (2 Ss OWi 313/15) entschieden, dass der Verbotstatbestand des §23 Abs. 1b S. 1 StVO erfüllt ist, wenn „ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon mitsichführt, auf dem eine sog. Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist [, da diese]dazu dienen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeige“ (Leitsätze des Gerichts). Anwalt Udo Vetter
Der EuGH hat am 12.05.2015 (Rs. C-572/13, HP/Reprobel) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass gem. Art. 2 der Infosoc-Richtlinie Verleger nicht zu den Inhabern des Vervielfältigungsrechts gehören und deshalb kein Recht an Erlösen haben, die von Verwertungsgesellschaften generiert werden. Er erklärte nationale Vereinbarungen für ungültig, bei denen Verlage auf Kosten von den Autoren verdienen, ohne zumindest die Autoren indirekt davon
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil (V ZR 206/14) mit dem Verhältnis vom Eigentum an Datenträgern und den Rechten an den darauf gespeicherten Informationen auseinandergesetzt. Die Frage könnte für wesentliche Teile von Industrie 4.0 und Big Data von Bedeutung sein. Zu entscheiden hatte der BGH die Frage anhand von Tonbändern: Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl wollte von einem