OLG Celle: Blitzerapps sind verbotenes Gerät

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 03.11.2015 (2 Ss OWi 313/15) entschieden, dass der Verbotstatbestand des §23 Abs. 1b S. 1 StVO erfüllt ist, wenn „ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon mitsichführt, auf dem eine sog. Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist [, da diese]dazu dienen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeige“ (Leitsätze des Gerichts). Anwalt Udo Vetter sieht das Urteil kritisch, da solche Apps eben keine tatsächlichen Maßnahmen "anzeigen", sondern nur solche, die von der Community gesichtet würden.

Kommentar von Udo Vetter im Law Blog

Urteil im Volltext bei Burhoff Online