Der SAP-Datenschutzbeauftragte Mathias Cellarius spricht am Mittwoch, dem 6. Juli, ab 18.15 Uhr auf dem Saarbrücker Uni-Campus (Gebäude B4 1, Hörsaal 0.07) über „Rechtsfragen des internationalen Datenverkehrs“. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu diesem öffentlichen Vortrag im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken (IMK). Quelle und weitere Informationen: http://www.uni-saarland.de/nc/aktuelles/artikel/nr/14832.html

In einem aktuellen, noch nicht veröffentlichten, Urteil hebt das Oberlandesgericht Wien eine Einstweilige Verfügung auf, die eine Reihe von Internet-Providern zur Sperre der Seiten thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to, und 1337x.to verpflichtet hatte. Somit steht den betroffenen Internet-Kunden der Zugang zu diesen Plattformen ab sofort wieder offen. Schon kurz vor dem österreichischen Gerichtsbeschluss hatte auch der deutsche Bundesgerichtshof die Aufhebung der Sperre

Zu dem schon etwas länger vorliegenden Beschluss des LG Hamburg (https://openjur.de/u/887161.html) der einstweiligen Verfügung zum Fall Böhmermann, ist auf Telemedicus eine lesenswerte Einordnung und Kurzanalyse erschienen (https://www.telemedicus.info/article/3101-Erdogan..Boehmermann-Entscheidungsauszuege-und-Analyse.html).

Für den Begriff „Polizei“ kann das Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz beanspruchen und einem Privatunternehmen den Gebrauch des Namens „Polizei“ untersagen. Das hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt. Das beklagte Unternehmen aus Witten betreibt eine Internetdomain unter Verwendung der Begriffe „Polizei-Jugendschutz“. Die Internetpräsentation richtet sich hauptsächlich an Eltern. Mit

Der US-Amerikaner Sanford Wallace (47), auch als „Spam King“ oder „Spamford“ bekannt, muss nach einem Urteil des United States District Court – Nothern District of California für 30 Monate ins Gefängnis. Wallace hatte Millionen von Spam-Nachrichten an Facebook-Nutzer verschickt und eine Anweisung des Gerichts Facebook nicht zu nutzen missachtet. Neben der Gefängnisstrafe, an die sich eine 5-jährige Bewährung anschließt muss

Nachdem zunächst die Staatskanzlei am Ludwigsplatz in Saarbrücken ein sicheres WLAN zur öffentlichen Nutzung in Zusammenarbeit mit dem technischen Partner intersaar als Pilotprojekt in Betrieb genommen wurde (s. Meldung vom 17.05.2016 http://www.jura.uni-saarland.de/staatskanzlei-nimmt-sicheres-wlan-netz-in-betrieb/) ist das Angebot nun auf weitere 200 Access-Points an 40 Standorten im Saarland ausgedehnt worden. Weitere 200 Access-Points sollen laut Pressemitteilung der Staatskanzlei (http://www.saarland.de/6767_211620.htm) zeitnah folgen.

Auch Anwaltskanzleien sind regelmäßig von Ransomware betroffen. Dies berichtet das britische IT-Sicherheitsunternehmen it-governance in seinem Blog unter Berufung auf RTÉ news. Dutzende Anwaltskanzleien seien demnach in den letzten Wochen von Angriffen mit Ransomware geworden. Die Angrifer verschaffen sich demnach Zugang zu den Computersystemen der Kanzleien, sperren und verschlüsseln Daten, drohen mit der Lösung der Daten und verlangen von den Kanzleien

In einer Antwort (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808695.pdf) auf eine kleine Anfrage äußert sich die Bundesregierung zur Zukunft der Zentralbibliothek Medizin (ZB MED). Die ZB MED wurde 1973 gegründet und bietet überregional Fachinformationen für den Bereich der Lebenswissenschaften und nimmt insbesondere in den Ernährungs- und Umweltwissenschaften weltweit eine Alleinstellung sowie einen zentralen Platz in der wissenschaftlichen Infrastruktur der Bundesrepublik ein. Mit einem Bestand von 1,6

In der Sache mit Max Schrems vs Facebook vor dem irischen High Court gibt es eine neue Entwicklung: die US-Regierung möchte vom irischen High Court auf der Seite von Facebook angehört werden um ihre Abhörpraxis zu verteidigen. Auch andere große Unternehmen wollen dem Verfahren beiwohnen da sie auf der gleichen Grundlage bzw. ähnlich wie Facebook die Daten von Europa in

Mit Beschluss vom 31.05.2016 (Au 7 E 16.251; http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-46910) stellt das Verwaltungsgericht Augsburg im Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz fest, dass das von der „ZEIT“ gehostete Blog „Störungsmelder“, in dem Prominente, Fachleute und Schüler über Rechtsextremismus berichten, nicht als Presseunternehmen gilt und daher gegenüber der Staatsanwaltschaft keinen gesetzlichen Auskunftsanspruch aus Art. 4 BayPrG geltend machen kann. Das Verwaltungsgericht begründete seine Sichtweise