
Am 12.03.2024 wurde durch das europäische Parlament die neue Produkthaftungsrichtlinie verabschiedet. Mit dieser Änderung sollen Verbraucher weiter vor fehlerhaften Produkten geschützt werden und der Zugang zu Entschädigungen soll erleichtert werden. Die Mindestschadensgrenze von 500 € wurde beseitigt. Zudem werden die Anforderungen an die Beweislast für Verbraucher vereinfacht. Verbraucher müssen bei nicht mehr nachweisen, dass ein Fehler des Produkts vorliegt und dass dieser