Der Innenausschuss des EU-Parlaments befürwortete einen Verordnungsentwurf, der die Grundlage für eine biometrische Grenzkontrolle darstellt. Angehörige von Drittstaaten müssen sich demnach bald mit vier Fingerabdrücken und dem Gesicht Identifizieren, wenn sie in die EU einreisen wollen. Die Speicherfrist werde zunächst 2 Jahre betragen, je nach dem wie lange sich der Bürger in der EU aufhält, bis zu 4 Jahre. Das
