Die Landesmedienanstalt des Saarlandes (LMS) weist darauf hin, dass sie ab dem 1. Januar 2019 verstärkt die Pflichten der Anbieter von Internetseiten zur Anbieterkennzeichnung (Impressum) überprüfen möchte. Insbesondere fasst sie hier die Kennzeichnungspflichten bei Social-Media-Angeboten (z.B. Facebook, Twitter, usw.) ins Auge. Quelle: https://www.lmsaar.de/2018/11/impressumspflicht-wird-ab-01-01-2019-streng-kontrolliert/
Der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, hat sich in einem Gastbeitrag bei netzpolitik.org kritisch über das zweite DSAnpUG-EU geäußert. Brink fordert, dass 1.) sich der Gesetzgeber einer materiellen Nutzung von Öffnungsklauseln enthält, 2.) das „Kleinklein der Beschränkung von Betroffenenrechten“ beendet werde und 3.) „nationaler Ballast und Unrat“ zu Seite geräumt werde. Hintergrund: Der Zweck des 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU-2) ist eine Anpassung
Nach Recherchen des SR ist nahezu die Hälfte der saarländischen Kommunen mit der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse im Rückstand. Bei einzelnen Gemeinden soll der Rückstand bis zu sieben Jahre betragen. Hintergrund ist vor allem die Umstellung auf die doppelte Buchführung ab 2010. Quelle: SR Berichterstattung
Im Podcast „Lage der Nation“ diskutieren der Philip Banse (Journalist) und Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin) wöchentlich über aktuelle Themen, die die Nation bewegen. Hierbei liefern sie informative Hintergrundinformationen und stellen juristische Bezüge sowie Vergleiche zum deutschen Recht bei internationalen Themen her. Damit eignet sich der Podcast für jeden, der
Laut Monika Grethel, der saarländischen Datenschutzbeauftragten, wurden seit Geltung der DSGVO am 25. Mai knapp 20 Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den Datenschutzrecht eingeleitet, wovon jedoch einige noch aus der Zeit davor herrühren. Schwere Verstöße, die sehr hohe Bußgelder nach sich ziehen könnten, sind nicht dabei. Beispielhaft nennt Monika Grethel die Übermittlung von Daten ohne Zustimmung des Betroffenen. Allerdings sind
In einer Pressemitteilung vom 09.11.2018 wurde bekanntgegeben, dass nun auch der Rat einer Initiative von September 2017 zugestimmt hat, die es ermöglichen wird, den Speicherort nicht personenbezogener Daten innerhalb der EU frei zu wählen. Dadurch werden nationale Restriktionen, die die Speicherung solcher Daten innerhalb eines bestimmten Landes vorsehen, aufgehoben. Ein Beispiel hierfür sind dänische Finanzdienstleister, die ihre Daten bislang auch
m Rahmen des Internet Governance Forum (IGF) hat der französische Präsident Emmanuel Macron für eine Regulierung des Internet plädiert. Jedoch verfolge er mit seiner Strategie keinesfalls die Eindämmung eines freien Internets; im Gegenteil sei er der Ansicht, dass das Internet nur durch eine strengere Regulierung frei und sicher bleiben könne. Dabei fordert er eine Art europäischen Mittelweg, eine Regulierung, die
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), hat in ihrer Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Kritik an der derzeitigen Regelung der Bestandsdatenauskunft geäußert. So sei es Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz quasi unbegrenzt möglich, an Daten zu gelangen. Problematisch daran sei wiederum vor allem der Umstand, dass seit Einführung der Bestandsdatenauskunft in heutiger Form aus 2013
In einer Bekanntmachung vom 24. Oktober 2018 hat die EU ein neues Projekt angekündigt. Demnach soll zukünftig eine Software mit dem Namen „IBORDERCTRL“ eingesetzt werden, um per Gesichtserkennung bereits vor der Einreise in ein europäisches Land Personen mit unlauteren Absichten erkennen zu können. Die Kontrolle soll in zwei Etappen ablaufen: Zunächst müssen alle Reisenden vor Reiseantritt ein Onlineverfahren durchlaufen; Hier
Das Landgericht Bochum hat mit Urteil I-12 O 85/18 vom 7. August 2018 einen Verstoß gegen die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO als nicht abmahnfähig angesehen und argumentiert, dass Artikel 77 bis 84 DSGVO Ansprüche von Mitbewerbern ausschließen und diesbezüglich abschließend seien. Das LG Bochum vertritt damit eine gegenteilige Meinung zum Landgericht Würzburg, welches im Urteil 11 O 1741/18 UWG
