Das VG Dresden wies eine per Telefax eingereichte Klage als unzulässig ab. Es begründete dies damit, dass das Telefax die Formerfordernisse für elektronische Dokumente nach § 55a VwGO nicht erfüllt. Im Ergebnis stellt sich das VG Dresden damit gegen die herrschende Rechtsprechung, wonach das Telefax als Schriftstück angesehen wird und daher zulässig per Telefax Klage eingereicht werden kann. So hat beispielsweise das
