
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen die dauerhafte Speicherung von Fluggastdaten erhoben. Diese Sammlung findet seit Mai 2018 durch die Airlines statt, die diese Daten an das BKA weiterleiten, das sie verwerten und für 5 Jahre speichern darf. Die Befugnis dazu leitet sich aus der Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten der EU ab. Die