OVG Saarland: Double-Opt-In per E-Mail ist keine Einwilligung im Sinne der DSGVO

Laut einem Urteil des OVG des Saarlandes dürfen Unternehmen personenbezogene Daten, die Verbraucher in E-Mails angeben, nicht für andere Werbezwecke nutzen. Damit bestätigte das OVG ein Urteil des VG Saarlouis. Diese entschied bereits im Jahr 2019, dass Telefonwerbung auch unzulässig bleibe, wenn zuvor eine Einwilligung des Verbrauchers über ein Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail eingeholt werde.

Quelle: https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/unternehmen-duerfen-daten-aus-e-mail-angaben-nicht-fuer-telefonwerbung-verwenden-54037/