IT und Steuern: AfA jetzt nur noch ein Jahr

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software, wodurch die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf nur noch ein Jahr herabgesetzt. Die Regelung findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden.

Quelle: https://www.aktuelles-internetrecht.de/computern-notebooks-und-programmen-und-die-abschreibung-75209/