Online-Fortbildung Fachanwaltschaft

Seit dem 1.1.2015 beträgt die Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt 10 nunmehr 15 Zeitstunden. Nach § 15 IV FAO können bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Über die Seite

www.faocampus.de

bietet der DAV für registrierte Nutzer die Möglichkeit an, Beiträge aus dem Anwaltsblatt und den Mitgliederzeitschriften der Arbeitsgemeinschaften zu lesen und zu bearbeiten. Sodann können online Lernerfolgskontrollen absolviert und bei richtiger Beantwortung von 75% der Fragen eine Bescheinigung ausgedruckt werden.