Google Books in den USA als „Fair Use“ bestätigt

Zwei Jahre nach der erstinstanzlichen Entscheidung hat auch ein Berufungsgericht in den USA den Unterfall der Google Books-Projekt unter die Fais-Use-Klausel des amerikanischen Urheberrechts bestätigt. Im Rahmen des Projekts scannt Google Bücher ein, führt eine Texterkennung durch und macht die Bücher auf diese Weise durchsuchbar. Der Nutzer kann allerdings immer nur kleine Teile des Werks einsehen, das Lesen eines ganzen Buchs ist nicht möglich.

Das Berufundgericht urteilte, der Dienst könne sich auf die Fair-Use-Klausel berufen, da es dem Autor nicht allein zustehe Informationen über sein Werk anzubieten oder zu verbreiten. Die Förderung von Wissen in der Allgemeinheit stütze die Verwendung durch Google. Auch die dahinterstehende Gewinnerzielungsabsicht führe zu keinem anderen Ergebnis.