Am 30.07.2002 hat das Landgericht München I entschieden, dass zwischen der für die Asterix-Comics eingetragenen Gemeinschaftsmarke ‚Obelix‘ und der für mobile Computersysteme eingetragenen deutschen Wortmarke ‚Mobilix‘ keine Verwechslungsgefahr besteht. Auf den Seiten von ‚Mobilix‘ ist die schriftliche Urteilsbegründung als PDF-Datei abrufbar (http://mobilix.org/obelix_mobilix_urteil1.pdf).