Nutzung von Handys am Steuer verboten

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Smartphone während des Autofahrens nicht als Navigationshilfe oder zur Internetabfrage genutzt werden darf.
Der 1986 geborene Betroffene befuhr im Dezember 2013 eine Bundesautobahn. Dabei hielt er sein Mobiltelefon, ein sog. "Smartphone", für mehrere Sekunden in der Hand und nutzte dessen Funktionen. Gegenüber den ihn kontrollierenden Polizeibeamten gab er an, nicht telefoniert, sondern nur auf das Gerät "geguckt" zu haben. Er habe eine Werkstatt gesucht, nachdem die Motorkontrollleuchte aufleuchtete.
Wegen dieser Handlung verurteilte ihn das AG Castrop-Rauxel am 01.10.2014 wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 40 Euro.

Volltext:
http://openjur.de/u/758946.html

Hier lohnt auch ein Blick auf die Entscheidung des AG Waldbröl unter http://www.jura.uni-saarland.de/news/newseintrag/?tx_ttnews[tt_news]=38702&tx_ttnews[backPid]=2&cHash=c1434eae8182c7659b671100a1d3f4e1