Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Rheinland-Pfalz

Der Landtag des Bundeslandes Rheinland-Pfalz hat am 26.01.2011 eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beschlossen.

Die Reform umfasst unter anderem die Zulassung von heimlichen Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie die Erlaubnis, Mobilfunkverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern. Aufgehoben wurde hingegen die bisherige Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich.

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