Der Landtag des Bundeslandes Rheinland-Pfalz hat am 26.01.2011 eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beschlossen.
Die Reform umfasst unter anderem die Zulassung von heimlichen Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie die Erlaubnis, Mobilfunkverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern. Aufgehoben wurde hingegen die bisherige Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich.