Am 15.02.2008 tritt das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens im Saarland in Kraft. Somit ist gemäß Â§ 2 Abs.1 Nr. 4 lit. f Nichtraucherschutzgesetz ist insbesondere in Hochschulen das Rauchen verboten, somit auch in Gebäuden auf dem Campus der Universität des Saarlandes.