Im Streit um die Nutzung von Java-Programmierschnittstellen in Android kann Oracle einen ersten Teilerfolg gegen Google verbuchen. Das zuständige US-Berufungsgericht hat entschieden, dass Oracle Urheberrechte an den umstrittenen Java-APIs geltend machen kann. Das Gericht hat im Ergebnis das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und diese muss sich nun erneut mit dem Fall auseinandersetzen. Google hatte argumentiert, dass das Java und damit auch die Programmierschnittstellen für die gesamte Branche kostenfrei zugänglich seien. Oracle habe das Versprechen Java zur freien Verwendung zur Verfügung zu stellen ohne eine Begründung zurückgezogen. Die Richter gingen aber davon aus, dass Google zumindest Teile unrechtmäßig in Android eingebaut habe.