Neues TKG in Kraft: Verbraucherschutz gestärkt

Ab dem 1. Dezember 2021 wird der Verbraucherschutz bei Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen gestärkt. Darin sind viele verbraucherfreundliche Regelungen enthalten, wie:

  • kürzere Kündigungsfristen bei automatischer Vertragsverlängerung,
  • ein Minderungsrecht bei nicht gelieferten Bandbreiten
  • Entschädigungszahlungen bei Telefon- und Internetausfällen sowie bei versäumten Techniker-Terminen.

Diese Regelungen sorgen für mehr Transparen und somit eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

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