Ab dem 1. Dezember 2021 wird der Verbraucherschutz bei Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen gestärkt. Darin sind viele verbraucherfreundliche Regelungen enthalten, wie:
- kürzere Kündigungsfristen bei automatischer Vertragsverlängerung,
- ein Minderungsrecht bei nicht gelieferten Bandbreiten
- Entschädigungszahlungen bei Telefon- und Internetausfällen sowie bei versäumten Techniker-Terminen.
Diese Regelungen sorgen für mehr Transparen und somit eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.
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