Um die entstandene Rechtsunsicherheit über die Belehrungen bezüglich des Widerrufs- und Rückgaberechts zu beseitigen, ist die dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung am 12.03.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am 1. April 2008 in Kraft treten.
Ziel ist es, die Muster für Belehrungen hierdurch klarer zu gestalten und den Unternehmen somit eine, den Anforderungen entsprechende Belehrung zu vereinfachen.
So soll verhindert werden, dass es weiterhin zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Firmen kommt, welche die bereits 2002 durch das Bundesministerium der Justiz ausgearbeiteten Muster für die Belehrung verwenden. In der Vergangenheit waren Gerichte vereinzelt der Meinung, dass die bisherigen Muster nicht sämtlichen Anforderungen des BGB entsprächen und deshalb unwirksam seien.
Als weiterer Schritt ist geplant, dass das Bundesministerium der Justiz Vorschläge für ein formelles Gesetz erarbeitet, welches Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten.