Neue Fachanwaltschaften

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 3. April die Einführung zweier neuer Fachanwaltschaften beschlossen. Künftig soll die Fachanwaltsbezeichnung auch für das Urheber- und Medienrecht sowie für das Informationstechnologierecht (IT-Recht) verliehen werden können. Dazu muss die neue Satzung jedoch zunächst noch vom Bundesjustizministerium geprüft werden (§ 191e BRAO). Mit den neuen Fachanwaltschaften soll „dem zunehmenden Bedarf der Mandanten nach besonderem Fachrat“ Rechnung getragen werden, so BRAK-Präsident Dr. Bernhard Dombek. Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet (§§ 2 ff. FAO[3)].

Related Links