Die entscheidenden Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind mit Wirkung zum 1.1.2018 umzusetzen. Die praktische Umsetzung der dort normierten Prüf- und Löschungspflichten durch soziale Netzwerke hat bereits in den ersten Tagen einen Diskurs über Sinn, Zweck und Nutzen des Gesetzes ausgelöst.
Nachdem der Nachrichtendienst „Twitter“ verschiedene Nutzerkonten (zeitweilig) – auch solche von Satireseiten – gesperrt hatte, reagierten verschiedene Politiker mit dem Vorwurf, das Gesetz würde eine Zensur herbeiführen. Auch das Risiko eines „Overblocking“ zu Lasten der Meinungsfreiheit wird befürchtet. In der juristischen Diskussion wird das Gesetz teilweise sogar als verfassungswidrig angesehen.
Demgegenüber verteidigte der Bundesjustizminister Heiko Maas – der das Gesetz maßgeblich initiiert hatte – das NetzDG. Dieses Ziele gerade darauf ab, Angriffe auf die Meinungsfreiheit zu verhindern.
Beim Bundesamt für Justiz sind nach Angaben der Behörde bis zum 9.1.2018 bereits über 50 Beschwerden über Verstöße gegen Löschpflichten auf Grund des NetzDG eingegangen.
Quellen:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F2008755.htm