Mobilfunkbetreiber geben weiter Handy-Daten ungefragt an Schufa & Co.

Die DSK hat im Herbst 2021 in einem Beschluss bekräftigt, dass Auskunfteien sogenannte Positivdaten, die nicht zur Erfassung etwa von Kreditverzügen notwendig sind, nicht unter Verweis auf die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehenen Ausnahmen speichern dürfen. Die Speicherung und Weitergabe dieser Daten bedürfe vielmehr einer Einwilligung der Kunden.
Konkret geht es hier um Daten wie Angaben zum Abschluss, zur Dauer oder eines Wechsels eines Vertrags. Diese Daten werden aber auch für das Scoring der jeweiligen Kunden verwendet. Daher verlangen die Aufsichtsbehörden, dass es „einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Person unter Beachtung der hohen Anforderungen an die Freiwilligkeit bedarf“.
Obwohl Datenschützer diese Praxis als rechtswidrig einstufen, wollen Deutsche Mobilfunkbetreiber, wie Vodafone, Telefónica & Co. Auskunfteien weiter ohne Einwilligung beliefern und prüfen derzeit eine Klageerhebung gegen die Entscheidung des DSK. Die Datenerhebung diene nämlich in erster Linie der Betrugsprävention.
Quelle: https://www.heise.de/news/Scoring-Mobilfunkbetreiber-geben-weiter-Handy-Daten-ungefragt-an-Schufa-Co-6338152.html