BGH kippt Klarnamenpflicht auf Facebook

Der BGH hat die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook für unwirksam erklärt, in der ein Nutzer grundsätzlich den Namen zu verwenden hat, den er auch im täglichen Leben gebraucht. Die Entscheidung gilt zunächst nur für Altfälle, da sie noch nach dem bis zum 30.11.2021 gültigen Telemediengesetz zu beurteilen waren. Begründet wird die Unwirksamkeit damit, dass die Klausel nicht „klar und verständlich“ sei. Es handele sich um eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers. Facebook hatte zwei Nutzer gesperrt, die ihr Profil unter einem Pseudonym führten. Dies muss von Facebook bzw. dem Mutterkonzern META jetzt geduldet werden. Im Ergebnis ist es notwendig, dass der Nutzer Facebook im Innenverhältnis seinen Klarnamen mitteilt, dies muss jedoch nicht nach außen gelten.

Quellen:

https://www.heise.de/news/BGH-kippt-Klarnamenpflicht-Facebook-darf-Pseudonyme-nicht-generell-untersagen-6340626.html

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IIIZR3-21ua.html?nn=10660434