Lösegeldzahlung steuerlich absetzbar?

In der heutigen Zeit nehmen Cyberattacken immer mehr zu. Dabei wird anscheinend häufiger das Lösegeld gezahlt, als man üblicherweise annimmt. Einige Rechtswissenschaftler haben sich nun mit der Frage beschäftigt, ob solch eine Lösegeldzahlung steuerlich absetzbar ist oder nicht. Die These ist, dass dies möglich sein sollte.

Es gibt einige Punkte, die für die Abzugsfähigkeit erfüllt werden müssen.

1. Betrieblich veranlasst – dies ist meistens der Fall (selten richtet sich der Angriff gegen Privatperson in dem Unternehmen)
2. Abzugsverbot – wenn man von der Mafia erpresst wird, finanziert man die Mafia und das ist nicht erlaubt. Da könnte also das Abzugsverbot greifen. Dies ist aber hoffentlich einschränkend zu interpretieren, da sich so auch ein gravierender Nachteil für das eigentliche Opfer ergibt.
3. Empfängerbenennung – falls das Finanzamt Unternehmen prüft, sollte man den Empfänger nennen können. Hier gilt die Ausnahme, dass der Täter ja seine Identität verschleiern möchte, daher gilt es meistens als „unverschuldet unzumutbar“.

Eine gültige Rechtsprechung gibt es dazu nicht, allerdings sind die Argumente der Rechtswissenschaftler einleuchtend und sollten Berücksichtigung finden, denn wenn man schon Lösegeld zahlen muss (egal an wen), dann sollte dies auch nicht zu einem noch größeren Nachteil durch inadäquate Rechtsprechung werden. Die einzige Frage wäre, worin die Gefahren einer solchen Rechtsprechung bestünden?

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