Live-Blog von Andre Meister aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zur Frage der Geltung deutschen Rechts bei Überwachung von Satelliten

Lesenswert ist der Live-Blog von Andre Meister zu einer Anhörung im Untersuchungsausschuss des Bundestages, in dem der BND ebenfalls befragt wurde.  Dabei fallen insbesondere Äußerungen der behördlichen Datenschutzbeauftragten des BND auf, die sich zur Haltung des BND-Präsidenten wie folgt erklärt (Auszug):
„… BND-Präsident hat entschieden, dass es sich bei Datenerhebung in Bad Aibling nicht um Erhebung im Rahmen des BND-Gesetzes handelt. Ausschließlich ausländisch, keine Datenerhebung im Inland. Daher kein BND-Gesetz in Deutschland. In Bad Aibling werden ausländische Satelliten(Afghanistan, Pakistan) abgehört, also Ausland. BND-Gesetz findet da keine Anwendung.“. Sie macht deutlich, dass dies nicht ihre Auffassung wiedergebe und führt weiter aus:
„… Ich habe eine andere Rechtsauffassung. Ich habe nur eine Beratungsfunktion. Die Leitung muss mir nicht folgen. Auch wenn das BND-Gesetz in Bad Aibling nicht gilt, agiert der BND aber nicht im rechtsfreien Raum. Schutz der Menschenwürde und Willkürverbot und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotzdem. Alle in Datenbanken gespeicherten Informationen werden gleich behandelt.“
Das zutage-treten wohl unterschiedlicher Rechtsauffassungen innerhalb des BND sollte zur vollständigen Lektüre des Live-Blogs von Andre Meister aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss anregen.