Als "Abofallen" werden Internet-Seiten bezeichnet, die nützliche und in der Regel kostenfreie Angebote (etwa Software-Downloads, Gedichte, Routenplaner) bereithalten. Zur Nutzung ist eine Registrierung des Nutzers notwendig. Meist enthalten die AGB eine Klausel zu den Kosten (meist mit Gesamtsummen von rund 100 €, abhängig von der Laufzeit). Der Nutzer erfährt immer wieder erst nach der ersten Nutzung des Angebots durch die Zahlungsaufforderung von den Kosten. Daher ist der Fernabsatzwiderruf meist ausgeschlossen. Abofallen waren auch der Hintergrund für die Einführung der sog. „Button-Regelung“.
Jetzt ist der Strafprozess wegen Betrugs gegen einen der größten Abofallen-Betreiber vor dem LG Landshut geplatzt. Grund war offenbar die schlechte Dokumentation der Ermittlungsarbeit seitens der Staatsanwaltschaft. So sollen von etwa 100 sog. Landing-Pages nur vier optisch erfasst gewesen sein. Das Design der Seiten ist für die strafrechtliche Bewertung elementar.
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/11/21/fehlstart-im-prozess-gegen-abzockkoenige/