Das aktuell in der Diskussion stehende Leistungsschutzrecht wird am 30. Januar im Rechtssausschuss des Deutschen Bundestages Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein. Zu den geladenen Sachverständigen gehört auch Rechtsanwalt Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz aus Freising, Vorstandsmitglied beim Deutschen EDV-Gerichtstag e.V.), der seine Stellungsnahme vorab im Internet veröffentlicht hat. Über die unten stehenden Links sind die Stellungnahme und der Text des zur Diskussion stehenden Gesetzentwurfs abrufbar. Ebenso die Seite des Deutschen Bundestages, die weitere Informationen zur Anhörung bereithält.