Kostspieliges Werbegeschäft: 40.000.000 € Bußgeld für CRITEO

Nach einer am 22.06.2023 veröffentlichten Entscheidung der französische Datenschutzbehörde CNIL vom 15.06.2023 muss das auf „Behavioral Retargeting“ spezialisierte Unternehmen CRITEO wegen unzulässiger Datenverarbeitung ein Bußgeld in Höhe von 40 Millionen Euro zahlen.

Das Unternehmen verfolgte die Navigation sowie die Surfdaten der Internetnutzer mithilfe des CRITEO-Trackers (Cookie), um personalisierte Werbung anzuzeigen. Insgesamt ist die Rede von rund 370 Millionen Identifikatoren in der gesamten Europäischen Union. Bei ihren Untersuchungen stellte die CNIL mehrere Mängel fest, insbesondere das Fehlen eines Einwilligungsnachweises des Einzelnen bei der Verarbeitung seiner Daten, Informationen und Transparenz sowie Achtung der Rechte des Einzelnen.

So wurde der Tracer-Cookie oft ohne Einwilligung der Nutzer platziert und versäumt zu prüfen, ob eine Einwilligung vorgelegen haben könnte und darrüber hinaus nur unzureichend Auskunft nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen erteilt, indem diverse, in tabellarischer Form gespeicherte Informationen zurückgehalten wurden.

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