Kontonummern von o2-Kunden sollen „pseudonymisiert“ ausgewerten werden

Der Mobilfunkanbieter Telefónica möchte Produktempfehlungen gegenüber seinen deutschen O2-Kunden verbessern. Hierfür soll die IBAN der O2-Kunden in pseudonymisierter Form genutzt werden, um zu erkennen, ob ein Kunde mit anderen Kunden in Verbindung steht (siehe Kurzmitteilung unter https://www.o2online.de/recht/transparenz/). Werden bspw. zwei Verträge mit verschiedenen Kundennummern über dieselbe dahinterliegende IBAN abgewickelt, könnten redundante Marketing-Kampagnen verhindert werden. Diese „neue Datenverarbeitungsmethode“ soll ab dem 05.09.2022 zum Einsatz kommen, auf das Widerspruchsrecht der Kunden wird hingewiesen.
Als Rechtsgrundlage zieht Telefónica Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO heran, wonach die Datenverarbeitung rechtmäßig wäre, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen von Telefónica erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte & Grundfreiheiten der betroffenen Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Erforderlich ist also stets eine sorgfältige Güterabwägung. Ob eine solche Güterabwägung hier zugunsten von Telefónica ausfallen kann, wird bezweifelt. Es stellt sich zudem die Frage, inwieweit „pseudonymisierte“ IBAN geeignet sind, die von Telefónica erwünschten Rückschlüsse zuzulassen. Diskutiert werden schließlich auch Fragen zu Art. 13 DSGVO (Informationspflicht) und Art. 6 Abs. 4 DSGVO (Zweckänderung).
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ist informiert, die Angelegenheit wird derzeit in Abstimmung mit Telefónica geprüft.

Quelle: https://www.heise.de/news/Telefonica-will-Kontonummern-von-o2-Kunden-pseudonymisiert-auswerten-7217588.html