Nach einem Teilerfolg, geht die amerikanische Musikindustrie in ihrem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen nun auch gegen Usenet-Anbieter vor und hat Klage gegen den Provider usenet.com erhoben. Der Anbieter bewerbe seine Dienstleistungen als einen „Himmel für diejenigen, die auf der Suche nach Raubkopien sind“. Mehrere Plattenlabels fordern Schadensersatz und Unterlassung nach dem Copyright Act (17 USC 101 ff.).
Auch in Deutschland gibt es ähnliche Klagen gegen deutsche Usenetanbieter, wie United Newsserver, wobei sich die Ansichten von Gericht (LG München I, Urteil vom 19.04.2007, Az. 7 O 3950/07) zu Gericht (LG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2007, Az. 12 O 151/07) jedoch unterscheiden. Auch gegen UseNext lag in dem Zusammenhang eine Klage (LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2007, Az. 308 O 32/07) vor.