Klage gegen Adblock

Laut einem Bericht des Magazins Horizont haben Pro Sieben Sat 1, IP Deutschland und RTL Interactive vor dem Landgericht München Klage gegen die Eyeo GmbH, die Firma hinter dem Werbeblocker "Adblock", eingereicht. Auch Axel Springer hat eine Klage gegenüber dem Magazin bestätigt. Da der Einsatz eines Werbeblockers nicht grundsätzlich untersagt werden kann, versuchen die Kläger mit Hilfe des Wettbewerbsrechts gegen das Eyeo Konzept der "Acceptable Ads" vorzugehen. Bei diesem auch bei Nutzern umstrittenen Konzept wird Werbung mancher Firmen trotz Werbeblocker eingeblendet, wenn die Werbung bestimme Voraussetzungen (z.B. keine Störung im Lesefluss, nicht blinkend) erfüllt und die Firmen dafür bezahlen. Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, hat 2013 einen Aufsatz zu dem Thema "Werberechtliche Grenzen des Einsatzes von Adblockern – Am Beispiel von Adblock Plus" veröffentlich (K&R 12/2013, S. 757 ff.). Dieser steht ebenso wie der Bericht aus dem Magazin Horizont unter den nachfolgenden Links zum Abruf bereit.

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