Entscheidung über Altfälle: BGH bestätigt Urheberrechtsvergütung für Drucker und PCs

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass auch Drucker und PCs, die in der Zeit von 2002 bis 2007 in Deutschland in den Verkehr gebracht wurden, unter die Vergütungspflicht gemäß Â§Â§ 54, 54 a UrhG (alte Fassung) fallen. Seit 2008 besteht diesbezüglich mit § 54 Abs. I UrhG eine umfassende Regelung. Wie mit Altfällen zu verfahren ist, hat der BGH nun abschließend entschieden. Die Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu den Entscheidungen kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden. 

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