IT Sicherheitsgesetz 2.0

Am 03.04.2019 wurde auf der Website Netzpolitik.org ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium zum IT Sicherheitsgesetz 2.0 veröffentlicht. Laut diesem Entwurf soll vor allem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deutlich mehr Befugnisse bekommen.
So soll es dem BSI durch eine Änderung an der Strafprozessordnung (StPO) ermöglicht werden, Nutzerkonten von Beschuldigten auch gegen ihren Willen verdeckt weiter zu betreiben und über diese mit Dritten in Kontakt zu treten.

Des Weiteren enthält der Entwurf weitreichende Änderungen am StGB. So soll unter anderem das Betreiben von Darknet-Handelsplätzen unter Strafe gestellt werden.
Außerdem soll das Strafmaß für zahlreiche andere Straftaten, wie beispielsweise Computersabotage oder Datenhehlerei, deutlich erhöht werden und sie sollen als schwere Straftaten eigenstuft werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden erweitern und beispielsweise den Einsatz des „Staatstrojaners“ in solchen Ermittlungen erlauben.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Sicherheitsgesetz-Schwere-Strafen-fuer-Betrieb-von-Darknet-Foren-und-Doxxing-4359289.html?seite=all