Datenschutzkonferenz: Erneut keine Datenschutzkonformität von Facebook-Fanpages

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in einem nun veröffentlichten Positionspapier erneut zur Frage der Datenschutzkonformität von Facebook-Fanpages Stellung genommen.
Bereits am 5. September 2018 hatte sich die Konferenz zu dem Betrieb von Facebook-Fanpages nach dem Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 geäußert. In ihrem damaligen Beschluss machten die Datenschützer deutlich, dass keine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO zwischen Facebook und Fanpagebetreibern vorliegt und der Betrieb einer Fanpage daher rechtswidrig ist.
Grund zur Neubeurteilung der Sachlage war die von Facebook am 11. September 2018 veröffentlichte „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“. Jedoch kommen die Datenschützer auch vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die Ergänzung nicht die Anforderungen an einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern und Facebook erfüllt. Somit ist nach Ansicht der Konferenz ein datenschutzkonformer Betrieb von Facebook-Fanpages nach wie vor nicht gegeben.

Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Orientierungshilfen/Positionierung_Facebook_Fanpages.pdf