Inline-Links und -Frames

Der ‚9th U.S. Circuit Court of Appeals‘ hat nun in einem Urteil entschieden, dass die Verwendung von sog. ‚Thumbnails‘ eines Originalbildes eine ‚faire Nutzung‘ im Sinne des Urheberrechts ist. Demgegenüber stellt die Verwendung von Inline-Links und Inline-Frames, bei denen nicht ersichtlich ist, dass die Informationen von einer externen Seite stammen, eine Urheberrechtsverletzung dar.

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