Hausdurchsuchung wegen Setzens eines Links

Während in Deutschland die Diskussionen über eine mögliche Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt stattfand, wurde eine Liste der in Dänemark zensierten Seiten auf Wikileaks veröffentlicht. Einen Link zu dieser Liste setzte der Autor des Schultzalter-Blogs in einem Artikel am 05.01.2009.

Wenig später linkte ein weiterer, allerdings einschlägig vorbestrafter User auf eben jenen Blog-Eintrag. Dies führte dazu, dass eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt wurde. Aus dem im Schutzalter-Blog zitierten Durchsuchungsbeschluss geht hervor, dass der Verdacht bestünde, die beschuldigte Person habe gezielt eine Sprungmarke auf den Blog-Eintrag gesetzt und deswegen davon auszugehen sei, dass die Person die Inhalte vorher angeguckt haben könnte und es zudem wahrscheinlich sei, „dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat.“

Das Verlinken auf einen Blog mit einem weiterführenden Link wurde in dem Durchsuchungsbeschluss also als ausreichend eingestuft, um eine Beschlagnahme des PCs samt Monitor zu gestatten.

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