Wissenschaftsdienst des Bundestag: Gutachten zu Internet-Filtern

Zukünftig sollen die auf Bestreben der Familienministerin Ursula von der Leyen die deutschen Internetprovider dafür sorgen, dass kinderpornographischen Webseiten nicht mehr erreichbar sind. Dazu sollen die Provider zunächst vertraglich zur Sperrung einschlägiger Seiten verpflichtet werden, die ihnen vom BKA regelmäßig aktualisiert zugeschickt werden sollen. Später soll eine entsprechende Regelung im TMG folgen.

Die öffentliche Debatte rund um die von der Bundesregierung geplanten Internet-Filter hat nun zusätzlichen Gesprächsstoff. In einem Gutachten des Wisschenschaftlichen Dienstes für den Bundestag, welches bei netzpolitik.org aufliegt, wurde nun erörtert inwiefern solche Sperrverfügungen überhaupt realisierbar, rechtlich zulässig und sinnvoll wären. Das Gutachten sieht die Kommunikationsfreiheit nach Artikel 5 GG als gefährdet an. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die „Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können“, auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind, um sich abzusichern. Dies könnte dazu führen, dass private Unternehmen zu einer übermäßigen Zensur tendieren und darüber entscheiden, welche Informationen zu den Bürgern gelangen und welche nicht.

Zudem wurden die drei Möglichkeiten um das Ziel der Sperrung zu erreichen, nämlich Manipulation der DNS-Einträge am DNS-Server des Access-Providers, Benutzung eines Proxy-Servers und die Sperrung der IP-Adresse am Router, untersucht.

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