Grünes Licht des Europäischen Parlaments für die Rückverfolgung von Kryptowertetransfers sowie einen einheitlichen Kryptowerte-Rechtsrahmen (MiCA)

Am Donnerstag den 20.04.2023 billigten die Abgeordneten des Europäische Parlament mit 529 Stimmen die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers.

Namentlich stand der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte zur Abstimmung, der auf eine Angleichung des Rechtsrahmens betreffs Kryptowertetransfers an bestehende Regelungen des Transfers herkömmlicher Geldbeträge abzielt.

So soll etwa die Travel Rule (Reiseregel) auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten, sodass – zwischengeschaltete – Zahlungsdienstleister die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette sicherzustellen haben. Ebenso treffen Zahlungsdienstleister umfassende Prüfpflichten.

Keine Anwendung sollen die Regelungen jedoch auf den Kryptowertetransfer einer Person zu einer anderen Person ohne die Beteiligung eines Anbieters von Kryptodienstleistungen finden.

Noch am gleichen Tag gab das Plenum zudem mit 517 Stimmen grünes Licht für die Verordnung über Märkte für Kryptowerte („Markets in Crypto Assets“ – MiCA), die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte enthält und Maßnahmen gegen Marktmanipulationen und zur Verhinderung von Geld-wäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten vorsieht.

Ausschnittsweise seien Transparenz- und Offenlegungspflichten, die Pflicht zur Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers und Haftungsvorschriften für die in diesem enthaltenen Informationen, sowie Regelungen zur Genehmigung und Überwachung von Transaktionen erwähnt.

Die MiCA-Verordnung wird von dem Digitalverband Bitkom e.V. als „Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche“ bezeichnet. Im weiteren Verfahren müssen die Texte nun vom Rat förmlich gebilligt werden.

Quellen:
– Rechtsakt zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0118_DE.pdf
– Rechtsakt zum Kryptowerte-Rechtsrahmen (MiCA): https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0117_DE.pdf
– https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neue-eu-regeln-sollen-transfers-von-kryptowerten-rueckverfolgbar-machen
– https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230414IPR80133/neue-regeln-zur-ruckverfolgung-von-kryptowertetransfers-in-der-eu
– https://der-betrieb.de/meldungen/eu-parlament-verabschiedet-mica-verordnung/
– https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/MiCA-EU-schafft-Rechtssicherheit-fuer-Kryptomarkt-