Google Street View – Schweiz

Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz verpflichtet Google in seinem jüngst erschienenen Urteil zu einer ganzen Reihe von Auflagen zur Nachbesserung  bei seinem Street View Service. Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Antrag des Schweizer Datenschutzbeauftragten. Sie teilen dessen Einschätzung, nach der Google die Verletzung von Persönlichkeitsrechten billigend in Kauf nehme. Um diese Rechtsverstöße künftig ausschließen zu können, wurden folgende Maßnahmen auferlegt: Im Umfeld von sensiblen Einrichtungen (z.B. Frauenhäusern, Krankenhäusern oder Gefängnissen) wurde Google zur Herstellung und Gewährleistung einer vollständigen Anonymität verurteilt. Hierzu sollen nicht nur die Gesichter der abgebildeten Personen, sondern zusätzlich auch noch alle weiteren persönlichen Merkmale wie etwa die Kleidung oder die Hautfarbe unkenntlich gemacht werden. Die Fahrten der Kameraautos müssen künftig in lokalen Medien angekündigt und vorab publik gemacht werden. Die Einsicht in Höfe und Gärten, die sonst nicht einsehbar sind, ist fortan verboten. Google steht noch die Möglichkeit einer Berufung offen. Es bleibt abzuwarten welche Entwicklung Street View jetzt in der Schweiz nehmen wird. Der Service wurde in Deutschland nach kritischen Diskussionen und vielen Einsprüchen in seinem Ausbau gestoppt.

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