Gesichtserkennung zur Erkennung von Ladendieben in Großbritannien zulässig

Die britische Datenschutzaufsichtsbehörde ICO hat vier Jahre lang die Firma Facewatch untersucht und ist nun zu dem Schluss gekommen, dass die Überwachung von Ladengeschäften mittels der von Facewatch entwickelten Software zulässig ist.

Facewatch stellt eine Software für verschiedene Geschäfte und den Einzelhandel zur Verfügung, die mittels Gesichtserkennung potentielle Ladendiebe ausfindig machen soll.

Überwachungskameras übertragen dabei die biometrischen Daten der KundInnen an Facewatch, dort werden die Daten mit Datenbanken abgegelichen. Kommt das System zum Schluss, dass ein „begründeter Verdacht“ vorliegt, dass ein bestimmter Kunde ein Ladendieb ist oder sich sonst auffällig verhält, löst das System einen Alarm aus und übermittelt die Warnung an das jeweilige Geschäft.

Die betreffenden Geschäfte müssen lediglich durch Hinweisschilder auf die Überwachung aufmerksam machen. Die Organisation BigBrotherWatch hatte bereits im März diesen Jahres in einem offenen Brief vor dem Einsatz der Technologie gewarnt. In dem Brief heißt es, die Überwachung sei äußerst ungenau, zudem komme es bei Frauen und Schwarzen Menschen überdurchschnittlich häufig zu Fehlalarmen.

Zwar hatte die ICO zahlreiche Rechtsverstöße festgestellt, diese sind jedoch nicht sanktioniert worden und können wohl durch geringfügige Änderungen behoben werden. Die Rechtsverstöße beziehen sich auch nicht auf die Technologie an sich, sondern beinhalten unter anderem die Verpflichtung regelmäßiger Überprüfung der Richtlinien. 

Im in der EU geplanten AI-Act würde eine solche Überwachung wohl unter die dort verbotenen KI-Praktiken einzuordnen sein. 

 

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